Untersuchungshaft
Wie verhalte ich mich in Untersuchungshaft, was habe ich in meiner Verteidigung zu beachten?
Gute Verteidigung verändert die Fakten, nicht Ihre Hoffnungen! Das Zaubern überlassen wir denen, die versprechen, was Sie hören wollen.
Allein das Vertrauen zum Verteidiger - er unterliegt der Schweigepflicht - garantiert den Erfolg in der Verteidigung. Ein Verteidiger, der "irrt", irrt auch in seinen taktischen Entscheidungen!
Der Verteidiger als Komplize (Umgehung der Briefkontrolle, Beeinflussung von Mitbeschuldigten usw.) verspielt Ihren und seinen Kredit bei Gericht und Staatsanwaltschaft! Ein Verteidiger, der solche Dienste ablehnt, ist deshalb Profi!
Führen Sie ohne Ihre Verteidiger keine Gespräche mit der Polizei und Staatsanwaltschaft. Wer Ihren Verteidiger nicht sprechen will, handelt erwartungsgemäß nicht in Ihrem Interesse!
Das Vertrauen zum Mitgefangenen kann "tödlich" sein! Als "Zeuge vom Hörensagen" profitiert er - allen Freundschaftsbekundungen zum Trotz - von Ihren Nachteilen.
Die gut gemeinten Ratschläge Ihrer Mitgefangenen diskutieren Sie lieber mit Ihrem Verteidiger. Als erfahrener Jurist kann er Sie am besten vor falschen Erwartungen bewahren.
- Briefe an Angehörige und Freunde, die der Briefkontrolle unterliegen, sind nicht ungefährlich. Auch scheinbar Nebensächliches, was Sie schreiben kann gegen Sie verwendet werden !
- Auch "Kassiberbriefe" unterliegen, auch wenn dies gerade nicht beabsichtigt ist, der Haftkontrolle ! Werden sie abgefangen, so untergräbt dies schwerwiegend Ihre Glaubwürdigkeit bei Gericht !
- Allein die Gespräche mit Ihrem Verteidiger schützen Sie vor der staatlichen Kontrolle ! Keine Brief- und Gesprächskontrolle. Was zwischen Ihnen ausgetauscht wurde, kann in keinem Fall gegen Sie verwertet werden.
- Vergessen sie niemals: Als Untersuchungshäftling unterliegen Sie der fortwährenden Beobachtung. Alles, was Sie in der Haft tun und lassen, kann später bei Gericht zu Ihrem Nutzen und Schaden ausschlagen. Vermeiden Sie insbesondere Konflikte mit Ihren Mitgefangenen !
- Gegen die Untersuchungshaft können Sie sich mit den Rechtsmitteln der (mündlichen) Haftprüfung, i.d.R. beim Amtsgericht, und der Haftbeschwerde, i.d.R. zum Landgericht, wehren. Ob und zu welchem Zeitpunkt der Gebrauch eines solchen Rechtsmittels taktisch Sinn macht, bedarf der sorgfältigen Abwägung Ihrer Interessen. Reiner Aktivismus der Verteidigung, der nur Ihrem momentanen Wohlbefinden geschuldet wäre, dient Ihren Interessen nicht. Absehbar negative Gerichtsentscheidungen im Vorfeld einer Hauptverhandlung gefährden nur den Gesamterfolg !